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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Schützenverein „Mach Mit Bexbach e. V.“
St. Barbara-Str. 60
66539 Neunkirchen-Wellesweiler 

Vereinsregister Homburg  VR 371

Vertreten durch:
 
1. Vorsitzender Christian Fischer
 
Kontakt:

Telefon: 06821-47772
Telefax: 06821-4018960
E-Mail: 1.Vorsitzender[at]mach-mit-bexbach.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Andreas Steffens
Telefon: 06826-50982

E-Mail: Webmaster[at]mach-mit-bexbach.de

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Satzung des Schützenvereins „Mach mit Bexbach e.V."
 
§ 1 Name und Sitz
 
(1) Der Verein führt den Namen Schützenverein „Mach mit Bexbach e.V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 66450 Bexbach
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Homburg unter der Nr. VR 371 eingetragen
(4) Der Verein gehört dem Schützenverband Saar an.
(5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Zweck und Aufgabe
 
(1) Der Verein setzt sich zur Aufgabe den Schießsport zu pflegen und zu fördern. Dies erfolgt   durch die Ausübung des Schießen auf sportlicher Grundlage, der Abhaltung von schießsportlichen Veranstaltung (z.B. Königsschießen, Vereinsmeisterschaften, Teilnahme an Rundenwettkämpfen, Neujahrsschiessen usw.) sowie der damit verbunden Förderung der seelische und Körperlichen Gesundheit seiner Mitglieder.
 
(2) Der Verein bildet ferner durch Jugendarbeit sportlichen Nachwuchs heran. Durch Schulung und Training werden die Jugendlichen an den Schießsport herangeführt und auf Wettkämpfe wie Rundenkämpfe und Meisterschaften vorbereitet. Die Ausübung des Schießsports soll zur körperlichen und geistigen Ertüchtigung sowie zur Förderung des gesellschaftliche Gemeinschaftssinnes, der Kameradschaft und des Verantwortungs- bewusstseins der Jugendlichen führen.
 
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
 
(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
 
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd ist, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
(6) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§ 3 Mitgliedschaft, Austritt, Ausschluss
 
(1) Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
 
(2) Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um das Wohl des Vereins verdient gemacht haben, von der Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit ernannt werden. Sie werden beitragsfrei gestellt.
 
(3) Über die Aufnahme als Mitglied in dem Verein beschließt der Vorstand mit einfacher
Stimmenmehrheit. Die Aufnahme ist dem Mitglied mitzuteilen. Sie wird erst wirksam mit der Zahlung des ersten Beitrags und der Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr und der Beitrag werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
 
(4) Mit dem Antrag kennt der Bewerber die Satzung und Ordnung sowie die Beschlüsse des Vereins an.
 
(5) Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages, die keiner Begründung bedarf, muss dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt werden. Er hat Einspruchsrecht gegen die Ablehnung an die Mitgliederversammlung.
 
(6) Als Ausweis über die Mitgliedschaft gilt der Abbuchungsbeleg der Bank. Bei Härtefällen entscheidet der Vorstand über eine Verminderung der Beitragszahlung und der Aufnahmegebühr.
 
(7) Der Austritt eines Vereinsmitgliedes muss schriftlich erklärt werden und ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende zulässig. Später eingehende Austritte werden zum nächsten Termin wirksam. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Zur Verfügung gestelltes Vereinsmaterial muss spätestens zum Ende der Mitgliedschaft in Ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
 
(8) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein wird durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt, wenn:
1. das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung im Rückstand ist, ohne dass ein Härtefall vorliegt.
2. das Mitglied seine Mitgliedschaft mißbraucht, das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigt, die Sportdisziplin gröblich verletzt oder gegen die Satzung, die Anordnungen des Vorstandes und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt.
3. das Mitglied sich Vereinsschädigendes Verhalten zuschulden kommen lässt.
 
(9) Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innerhalb einer Frist von vierWochen nach Zustellung des
Ausschlussschreibens ein Einspruchsrecht zu. Dieser Einspruch muss schriftlich und begründet an den Vorstand gerichtet sein. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Wird ein unter 18 Jahre altes Mitglied ausgeschlossen, ist der Ausschlussbeschluss seinem gesetzlichen Vertreter mitzuteilen.
 
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
 
(1) Jedes volljährige Mitglied ist berechtigt, mit Sitz und Stimme an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und kann gewählt werden. Eine Übertragung des Stimmrechts an andere Personen ist nicht möglich.
 
(2) Die jugendlichen Mitglieder (siehe Sportordnung bilden die Jugendgruppe. Sie wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren den Jungschützensprecher und seinen Vertreter. Wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Jungschützensprecher ist vollberechtigtes Mitglied („geborenes Mitglied“) im Vorstand und in der Mitgliederversammlung.
 
(3) Die Mitglieder haben die Pflichten nach den Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere sind sie verpflichtet, - den Vereinszweck und die Aufgaben des Vereins zu fördern und die Beschlüsse der Organe das Vereins auszuführen und zu beachten. - die von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand beschlossene Beiträge, Umlagen, Gebühren und Ordnungsgelder zu entrichten.
 
§ 5 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
 
(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder
(Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: - Name und Anschrift, -
Bankverbindung (für Lastschrifteinzug der Beiträge), - Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie - E-Mail-Adresse, - Geburtsdatum, - Geburtsort, - Staatsangehörigkeit, - Lizenz(en), - Ehrungen, - Funktion(en) im Verein, -Wettkampfergebnisse, - Zugehörigkeit zu Mannschaften, - Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe, - gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht.
 
(2) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die) Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.
 
(3) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind. Hierzu gehören, Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Daten und Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Daten und Fotos von seiner Homepage.
 
(4) Als Mitglied des Deutschen Schützenbundes ist der Verein verpflichtet, bestimmte
personenbezogene Daten über seinen Landesverband dorthin zu melden. Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierachien sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten Verbandshierachien übermittelt der Verein personenbezogene Daten und gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Veröffentlichung.
Übermittelt werden an den Schützenverband Saar der Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte Wettbewerbe, Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Informationen zur Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Vereinsfunktionen auch Telefonnummern, Faxnummern und E-Mail-Adresse. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der Veröffentlichung von Daten und Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Daten und Einzelfotos von seiner Homepage.
 
(5) In seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen und Jubiläen. Hierbei werden Fotosvon Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereinssowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und –soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann.Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen / Übermittlungen.
 
(6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zurWahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) enötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.
 
(7) Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem
Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
 
(8) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
 
(9) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
 
§ 6 Vorstand
 
(1) Der Vorstand, dessen Tätigkeit ehrenamtlich ist, besteht aus :
 
1. Erster Vorsitzender
2. Zweiter Vorsitzender
3. Schriftführer
4. Pressesprecher
5. Kassierer (Sportbetrieb, Beiträge)
 6. Geschäftsführer (Gaststätte)
7. Sportwart
8. Sportwart Bogen
9. Jugendbeauftragter
10. Jungschützensprecher
11.Waffen- und Gerätewart
12. Beisitzer
 
(2) Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Jungschützensprechers werden von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
 
(3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
 
(4) „Vorstand“ im Sinne des § 26 (2) BGB sind der Erste und der Zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
 
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig , wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind
 
(6) Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, beratend an den Zusammenkünften der Jugendgruppe teilzunehmen.
 
(7) Die Zahl der Beisitzer wird durch die jeweilige Mitgliederversammlung festgelegt. Eine ungerade Zahl der Vorstandsmitglieder muss erreicht werden.
 
(8) An den Vorstandssitzungen können bei Bedarf und nach Zustimmung des Vorstandes, auch Mitglieder beratend und zu einzelnen Tagesordnungspunkten teilnehmen. Diese Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Vorstandssitzung und sind zur Wahrung der Verschwiegenheit aufgefordert.
 
§ 7 Mitgliederversammlungen
 
(1) Im Jahr soll wenigstens eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden und zwar innerhalb der ersten vier Monate des Kalenderjahres. Sie wird vom Ersten Vorsitzenden einberufen und geleitet. Bei der Wahl des Ersten Vorsitzenden übernimmt ein durch die Versammlung zu bestimmendes Mitglied die Versammlungsleitung. Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt in der örtlichen Printmedien, per Internetseite (Sofern vorhanden) und Aushang im Schützenhaus mindestens zwei Wochen vorher. Die Tagesordnung soll unter anderem folgende Punkte enthalten: - Bericht des Ersten Vorsitzenden - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes -Wahl des Vorstandes (jedes 2. Jahr) -Wahl der Kassenprüfer (jedes 2. Jahr)
 
(2) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitgliedern, sofern dadurch keine andere Satzungsbestimmung verletzt wird. Die Mitgliederversammlung ist nicht mehr beschlussfähig, wenn weniger als die Hälfte der erschienen Mitglieder anwesend sind.
 
(3) Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegenstehen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder wirksam. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens zwei Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen.
 
(4)Wahlen müssen geheim durchgeführt werden sofern mehr als ein Kandidat für ein Amt
vorgeschlagen wird. Bei nur einem Vorschlag reicht die Wahl per Handzeichen.
 
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, da vom Ersten Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.
 
§ 8 Kassenprüfungen
 
Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. EinmaligeWiederwahl ist möglich. Sie haben das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte des Vereins laufend zu überwachen und den Jahresabschluss zu überprüfen. Sie berichten darüber der Mitgliederversammlung und stellen Antrag auf Entlastung des Vorstandes.
 
§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
 
(1) Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
 
(2) Eine außerordentlicheMitgliederversammlung muss von ihm einberufen werden, wenn
mindestens 1/3 der Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag mit stellen.
 
§ 10 Satzungsänderungen
 
Anträge auf Satzungsänderungen müssen von mindestens 1/3 der Mitglieder gestellt werden, sofern nicht Rechtliche oder Behördliche Vorgaben eine Satzungsänderung fordern. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Mitgliederversammlung 2/3 der erschienen Mitglieder zustimmen.
 
§ 11 Auflösung des Vereins
 
Die Auflösung des Vereins ist möglich, wenn ¾ der erschienenen Mitglieder auf der
Mitgliederversammlung zustimmen. Ein Beschluss über die Auflösung kann nur dann gefasst werden, wenn auf der Mitgliederversammlung mindesten 2/3 der Vereinsmitglieder anwesend sind. In allen anderen Fällen ist eine zweite Versammlung innerhalb einer Frist von vierWochen mit gleicher Tagesordnung durchzuführen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschließt. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Schützenverband Saar e.V. der es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zu verwenden hat
 
§ 12 Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Amtsgericht Homburg
 
§ 13 Gültigkeit
 
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung verlieren vorherige Satzungen ihre Gültigkeit.
 
§ 14 Inkrafttreten
 
Diese Neufassung der Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 10.März 2019
beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
 
(Christian Fischer, 1. Vorsitzender)
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Mitgliederversammlung 2025
 
Am 13.04.2025 (Palmsonntag) findet die Mitgliederversammlung, im Schützenhaus, statt. Wir bitten um rege Beteiligung. Beginn ist 15.00 Uhr. Die Tagesordnung geht euch per E-Mail gesondert zu

 

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Neujahrsschiessen bei „Mach mit“ Bexbach e.V.

Am letzten Sonntag im Januar begrüßte der Schützenverein „Mach mit“ Bexbach e.V. das Neue Jahr mit dem traditionellen Neujahrsschiessen. Insgesamt gab es bei, leider nur, 13 Teilnehmern,53 Starts. Die geringe Teilnahme ist teilweise den stattfindenden Rundenwettkämpfen und Landesmeisterschaften geschuldet. Bei den Gästen siegte Karlheinz Müller vor Erich Deckarm und Willibald Baldes. Karsten Uhl siegte bei den Mitgliedern vor Tobias Gerhart sowie Norbert Diehl.

 

 

 

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Neujahrsschießen 2025 bei „Mach mit Bexbach e.V.“
 
Am Sonntag den 26.01.2025 sind alle Mitglieder ab 18 Jahren sowie Gäste herzlich eingeladen. Geschossen wird auf der vereinseigenen Anlage in der 
 
Sankt Barbar Straße 60
66539 Neunkirchen-Wellesweiler  (Barbarasiedlung)
 
Die Startgebühr beträgt 5€. Anmeldeschluss ist 12.00 Uhr. Mit dem Ordonanzgewehr gilt es im Sitzendanschlag auf 50m die reduzierte 100m-Scheibe zu treffen. In Bezug auf die Visierung weist der Verein ausdrücklich auf die Sportordnung des DSB hin. Es werden pro Serie 5 Schuss abgegeben, von denen der jeweils erste Treffer angesagt wird. Ein begrenzter Nachkauf ist pro Serie für 2.50€ möglich. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen. Im Anschluss findet die Siegerehrung für Mitglieder und Gäste getrennt, statt.

 

 

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Auch Veranstaltungen sind wichtig und brauchen ihren Platz in einem gut funktionierenden Vereinsleben, hier werden wir künftig über dies Art von Terminen informieren.

 

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Termine wie Landesmeisterschaften Vereinsmeisterschaften oder andere sportliche Termine werden künftig hier zu finden sein.

 

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Achtung der Arbeitseinsatz von 10.05.2025 wird auf den 17.05.2025 verschoben, die Uhrzeit bleibt gleich.
 
Auch in diesem Jahr finden die geplanten Arbeitseinsätze im gleichen Zeitraum wie in den vergangen Jahren statt, immer am zweiten Samstag des Monats. Sollte ein Arbeitseinsatz nicht notwendig sein, werden wir das hier in der Tabelle rechtzeitig bekannt machen und eintragen.
 
Es wird darum gebeten sich an dieser Stelle künftig zu informieren.

 

 

Termin von bis Fällt aus
       
11.01.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr X
08.02.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr X
08.03.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
12.04.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
10.05.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr X
17.05.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
14.06.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
12.07.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
09.08.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
13.09.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
11.10.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
08.11.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
13.12.2025 9.00 Uhr 12.00 Uhr  
       

 

 

 

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Datenschutzerklärung

 

Wir, Mach mit Bexbach e.V., nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.

Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

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Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Andreas Steffens
Hochstraße 54
66450 Bexbach

Telefon: 06826-50982
E-Mail: webmaster[at]mach-mit-bexbach.de

 

 

 

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Geschichte der Bexbacher Schützen

 

 adler                                                          gelaende

                                                                                                

 50 Jahre Schützenverein Mach mit Bexbach e. V.

 

Am 10. Januar 1954 wurde im Gasthaus Ratskeller der heutige Schützenverein Mach mit e.V. als Geselligkeitsverein mit 25 Mitgliedern gegründet. Richard Zimmer wurde zum Vorsitzenden gewählt und bewältigte die Aufbauphase des Vereins bis 1957. Danach waren mehrere Vorsitzende im Amt. 1962, wieder unter der Führung von Richard Zimmer, wechselte der Verein in die Gaststätte Lichtburghof, wo sich bessere räumliche Möglichkeiten für den Schiesssport boten. Hier wurde auch der Name endgültig in Schützenverein Mach mit Bexbach geändert ,da man bereits mit mehreren Mannschaften erfolgreich an den Rundenwettkämpfen teilnahm . Bis 1969 war der Verein dort angesiedelt. Da sich die Räumlichkeiten, durch das Anwachsen von Schiesssportlern, mit der Zeit als zu klein erwiesen, wurde der Wunsch nach einem eigenen Schützenheim laut.
Von den Saarbergwerken wurde in der Nähe der damaligen Grube St. Barbara ein grosses Gelände gepachtet und ausschliesslich in Eigenleistung innerhalb von einem Jahr ein neues Schützenheim errichtet. 1971 fand die offizielle Einweihung statt. 1974 wurde dann das gepachtete Gelände mit einer Gesamtfläche von 16000 qm , unter der Vereinsführung von Werner Enderlein, käuflich erworben. Im gleichen Jahr machte man sich bereits an die Planung zur Erweiterung des Schützenhauses. So wurde das Schützenhaus in den Folgejahren bis 1978 kontinuierlich erweitert um einen grossen Werkstatt- und Lagerraum , um fünf 25 m-Pistolenstände für Klein- und Großkaliber und fünf 50 m- Kleinkaliberstände.
Räumlich und technisch gut ausgestattet konnte der Verein in immer mehr Schiesssportdisziplinen seine sportlichen Erfolge fort setzen . So konnten in dieser Zeit mehrere sehr gute Plazierungen bei den Rundenkämpfen, Kreismeisterschaften Saarlandmeisterschaften und auch Deutschen Meisterschaften erzielt werden.
Ende der 70-er Jahre erzwang dann der Kraftwerksneubau die Verlagerung des Schützenhauses. Unter der Bedingung : Es darf keinerlei Unterbrechung des Sportbetriebes sowie des Vereinslebens geben, einigte die damalige Vorstandschef sich mit der Fa. Saarberg , nach äusserst zähen und langwierigen Verhandlungen, auf ein geeignetes Gelände von jetzt 7000 qm am Ende der Barbarasiedlung. Durch eine schnelle Bauabwicklung konnte das neue Schützenhaus mit den dazugehörigen Schiessanlagen ohne Unterbrechung des Schiessbetriebes 1981 in Betrieb genommen werden.
Heute präsentiert sich der Verein mit einer hervorragenden Schiessanlage mit Vereinsheim, die im Saarland ihresgleichen sucht. 180 Mitglieder helfen mit Ihren Beiträgen und noch viel mehr durch Ihren persönlichen Einsatz bei der Ausgestaltung des Vereinslebens sowie der Unterhaltung und Erweiterung der Gebäudeanlagen. So wurde auch hier, ganz in der Kontinuität der Vereinsgeschichte, wieder ein grösserer Geräte und Auswertraum an die Schiesshalle angebaut.
Neue Disziplinen wie Schwarzpulverschiessen und Bogenschiessen wurden gefördert und fügten sich schnell als sportliche Erfolgsträger in das Gesamtbild des Vereins.
So kann man zum 50-jährigen Bestehen auf eine arbeitsreiche, sportlich erfolgreiche und in allen Zeitphasen vom Aufwärtstrend erfüllte Vereinsgeschichte zurückblicken, die von den verwirklichten Visionen und der Entschlusskraft der jeweiligen Vorstandschaft geprägt wurde, immer im Interesse des Sportsgeistes.
Ein Dank gilt all den Frauen und Männern, die sich mit Ihrem persönlichen Engagement um den Verein verdient gemacht haben.
Angesichts der bisherigen Vereinsentwicklung und immer getreu handelnd, gemäss seinem Vereinsnamen Mach mit Bexbach e.V., kann die Gemeinschaft der Bexbacher Schützen mit Zuversicht in die kommenden 50 Vereinsjahre blicken.

 

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Die aktuellsten News sind deutlich zu sehen, wir sind mit unserer neuen Webseite online.
 
Einige Seiten sind von uns noch zu komplettieren was auch schnellstens passieren sollte, deshalb auch hier der Aufruf an alle Mitglieder unseres Vereines von eurem WebMaster, schaut euch euren Bereich bzw. eure Sparte an. Wenn ihr Vorschläge oder Berichte zur besseren Darstellung habt, her damit, es kommt allen zugute auch Sportkammeraden die noch nicht Mitglied bei uns sind und es eventuell wegen eurer guten Präsentation werden.  
 
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gelaende

 

Neuerungen auf der neuen Webseite
 
Was es neues zu berichten gibt steht künftig nur noch unter „News“
Termine, gleich welcher Art, stehen unter „Termine“, schaut Euch bei jedem Besuch unserer Webseite diese Bereiche auf jeden Fall an.
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Das Blasrohrschießen ist eine relativ neue Disziplin die ins das Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes aufgenommen wurde. Viele verbinden Blasrohrschießen vielleicht mit Erinnerungen an Ihre Schulzeit, in der sie mit alten Filzstiftröhrchen und Papierkugel im Klassenzimmer seine Schulkammeraden geärgert hat.
Damit hat das Blasrohrschießen im Verein garnichts zu tun. Das Blasrohrschießen ist gemäß der Sportordnung des DSB mit Material sowie in Altersklassen und Auflagen klar reglementiert. Was nicht heißt, dass es durch die Reglementierung weniger Spaß macht. Wird das Blasrohrschießen im ersten Moment vielleicht etwas belächelt, gibt es viele Punkte die es sehr interessant machen wie z.B. Konzentration und Präzision: Es erfordert eine hohe Konzentration und Präzision, um das Ziel zu treffen. Dies fördert die mentale Stärke und Fokussierung.
 
Gesundheitliche Vorteile:
Da es ein Lungen- und Konzentrationssport ist, kann es die Lungenkapazität und die allgemeine Gesundheit verbessern.
 
Inkulusion:
Es ist ein optimaler Sport für Menschen mit Behinderungen, da es keine körperliche Kraft erfordert.
 
Einfachheit und Zugänglichkeit:
Die Ausrüstung ist relativ einfach und kostengünstig, was den Sport für viele Menschen zugänglich macht.
 
Gemeinschaft und Wettbewerb:
Es gibt zahlreiche Wettbewerbe und Veranstaltungen bei denen sich jeder der es möchte mit anderen messen und neue Leute kennenlernen kann. Es ist ein Sport für die ganze Familie der zusammen ausgeführt werden kann, unabhängig von Alter für alle Generationen egal ob Jung oder Alt.
 
Neugierig geworden? Dann porbieren Sie es doch mal bei uns und vereinbaren Sie ein Schnuppertraining. Das notwenige Material ist im Verein vorhanden. 
 
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

 

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Trainingszeiten 
   
Mittwoch 
17-19 Uhr  (nur Jugend)
Donnerstag 
19-21 Uhr  (Erwachsene und Jugend)
Samstag         
18-20 Uhr  (Erwachsene und Jugend)
Sonntag 
10-12 Uhr  (Erwachsene und Jugend)
   
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Böllergruppe Höcherberg

 

 

Seit Januar 2013 besteht die Böllergruppe Höcherberg, welche bei Festen, Umzügen sowie Geburtstagen usw. - auf Wunsch - nach alter bayericher Schützentradition lautstark auf das Ereignis aufmerksam macht.
Wir sind z. Zt. 15 Aktive und schießen mit Handböllern, Standböllern und Kanonen.
Wer die Böllergruppe Höcherberg in Aktion sehen und hören will, bitte den Reiter Termine Böller anklicken.
Termine der Böllergruppe Höcherberg
01. Mai 24
Maibaum-Setzen bei DJK Bexbach
18. Mai 24
Böllertreffen Hambrücken
25. Mai 24
Frank Laub / Mettweiler bei Baumholder
 
 
01. Jun 24
Böllertreffen Schaffhausen
15. Jun 24
100 Jahre Altengronau / Böller-Franz 
29.06.24
Böllertreffen Adersbach/ Kraichgau
 
 
27.07.24
Kerb Oberbexbach
10.08.24
Hagebau Oberbexbach
  ?? August 2024
Schützenfest Eckersberger/ NK
31.08.24
6.sw.-dt. Böllertreffen Bann/ Pfalz
 
 
Mitte September 2024
Stadtmeisterschaften Bexbach
01.09.24
Frankonia Jäger-/ Schützentag
14.09.24
Kerb Bexbach
29.09.24
Trachtenumzug St. Ingbert
 
 
07.12.24
pfälz. Patronatsschießen
 
 
sowie ohne derzeitigen Termin
Stadtfest Bexbach
sowie ohne derzeitigen Termin
Bogen-Nachtturnier Bexbach
sowie ohne derzeitigen Termin
Königsschießen Bexbach

 

 

 

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Training Böller

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An dieser Stelle wird künftig die Spartenvorstellung der Luftgewehrschützen zu finden sein. Die Erstellung des Beitrages ist in Arbeit. Bis dahin möchten wir Ihnen aber vorab schon eimal die Sportstätte unserer Luftgewehrschützen vorstellen. 
Die moderne Anlage wird nicht nur von den Gewehrschützen benutzt, sondern auch von unseren Luftpistolenschützen.
 

 

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Trainingszeiten im Schützenhaus 
   
Mittwoch 
17-19 Uhr
Freitag 
17-19 Uhr
Sonntag 
10-12 Uhr
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Trainingszeiten im Schützenhaus 
   
Mittwoch 
17-19 Uhr
Freitag 
17-19 Uhr
Sonntag 
10-12 Uhr
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Hier möchten wir Ihnen die Wirkstätte unserer Pistolen/Revolver Schützen vorstellen. Die Anlage Teilen sich unsere Vorderladerschützen mit den Großkaliber- und Kleinkaliberschützen. Die Anlage ist zugelassen bis 1500 Joules.

 

 

 

 

 

  1. Trainingszeiten SPGK
  2. Sparten Vorstellung SPKK
  3. Trainingszeiten SPKK
  4. Sparten Vorstellung VOL
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